Minimale Schäden an Ihren Gerätschaften können, wenn nicht rechtzeitig entdeckt, zu gravierenden Unfällen mit kostspieligen Betriebsunterbrechungen führen. Im schlimmsten Fall führt dies zu Personenschäden. Sorgen Sie deshalb mit regelmäßigen Prüfungen Ihrer Winden, Hub- und Zuggeräte für einwandfreie Produkte und sicheres Arbeiten.

Wiederkehrende Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, bei denen der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt und die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt wird. Wenn nötig, kann oder muss eine Demontage kritischer Bauteile zur Beurteilung erforderlich werden.

Nach § 23 „Prüfungen“ der DGUV V54 (BGV D8) ist es die Pflicht des Betriebsinhabers, „dafür zu sorgen, dass Geräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie Seilblöcke mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Er hat sie darüber hinaus entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zwischenzeitlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.“

Geprüft werden jeweils die Vollständigkeit, Wirksamkeit und Eignung der Sicherheitseinrichtungen, der Zustand des Gerätes, der Tragmittel und Rollen und der Tragkonstruktion.

Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen wird auf Grundlage einer von uns durchgeführten Gefährdungsbeurteilung die Frist für Wiederholungsprüfungen bestimmt.

Wir sind Ihre Ansprechpartner: schnell, sicher und unkompliziert führen wir die notwendigen Prüfungen durch und sorgen dafür, dass alles in Ihrem Unternehmen rund läuft.