Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Unternehmen unterliegen der ASR A 1.7 bzw. der BetrSichV. Hierbei geht es darum, das Unfallrisiko, das mit der Benutzung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren einhergeht, auf ein Minimum zu senken.

Unser Prüfservice beinhaltet:

  • kraftbetätigte Tore in Gebäuden
  • Türen in Immobilien und Umzäunungen
  • Fenster in Bauten

Geprüft wird die Funktionssicherheit, indem Mechanik und Stabilität der Türen, Fenster und Tore akribisch kontrolliert wird. Zum anderen wird überprüft, ob bewegliche Teile, Steuerungen, Schutzeinrichtungen oder Antriebe ordnungsgemäß und sicherheitstechnisch einwandfrei funktionieren.

Gemäß ASR A 1.7 ergibt sich ein mögliches Gefährdungspotential aus Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen mit festen oder beweglichen Teilen, wie zum Beispiel Schließkanten.

Ein weiterer Gefährdungspunkt findet sich laut ASR A1.7 in der „Absturzgefährdung an angrenzenden Treppenabgängen oder höher gelegenen Arbeitsplätzen“.

Wir sind Ihre Ansprechpartner für den notwendigen Prüfservice und mit den einschlägigen DIN-Normen, Arbeitsschutzvorschriften und DGUV-Regularien vertraut und verfügen über die in der ASR A1.7 geforderte Messtechnik.

Wir unterstützen Sie darin, ein hohes Maß an Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Profitieren Sie von unseren Prüfleistungen durch unser stets aus- und fortgebildetes Personal in Ihrem Unternehmen.