Ganz gleich ob sich der Arbeitnehmer auf das Dach einer Werkshalle oder an der Fassade eines Bürokomplexes hochbegeben muss – immer wieder müssen sich Personen für Reinigungs-, Instandhaltungs-, Montage- oder Einstellungsarbeiten zu hochgelegenen Arbeitsplätzen aufmachen. Ein nicht zu unterschätzendes Gefahrengebiet, bei dem der Gesetzgeber nach Unfallverhütungsvorschrift das Tragen von PSA vorschreibt.
Einsatz und Auftrag erfordern gegebenenfalls unterschiedliche Sicherungssysteme für den Arbeitnehmer. Umso wichtiger ist es, dass die eingesetzte Sicherung reibungslos funktioniert.
Eine persönliche Schutzausrüstung muss vor jedem Tragen vom Anwender selbst und mindestens alle 12 Monate von einem sachkundigen Experten geprüft werden.
Wir prüfen alle Gerätegruppen und Arten von PSA. Hierauf entfallen:
- Auffang-, Halte-, Sitz-, Rettungs- und Steigschutzgurte
- Verbindungsmittel und Verbindungselemente
- Helme
- Falldämpfer, Anschlageinrichtungen, Sicherungsgeräte, Abseilgeräte, Auffanggeräte, Fallschutzläufer
- Seile, Seilklemmen, Seilrollen
Unsere kompetenten Mitarbeiter führen auch die Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz durch. Dabei richten wir uns nach der DGUV Regel 112-198 und 112-199, ebenso wie dem DGUV Grundsatz 312-906.
Im Anschluss jeder Prüfung erhalten Sie von uns eine rechtssichere Dokumentation der Prüfung, die wir für Sie nachhalten – und so gerne über den nächsten Prüftermin informieren.