Für eine dauerhafte Gewährleistung der Betriebs- und Mitarbeitersicherheit sind Prüfungen von Hebezeugen und Krananlagen in regelmäßigen Intervallen unabdingbar und gesetzlich verpflichtend. Wir sind Ihre zertifizierten und sachkundigen Experten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und sorgen dafür, dass etwaige Defekte oder Materialverschleiß rechtzeitig erkannt werden. Selbstverständlich stellen wir Ihnen Plaketten inklusive Datum der nächsten Prüfung aus.

Krane und Hebezeuge müssen zur Sicherheit der Arbeitnehmer technisch sicher sein. Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die BetrSichV schreiben in ihren Regelungen vor, dass jegliche Arbeitsrisiken auszuschließen sind, die mit oder im Umfeld von Hebezeugen auftreten können. Zudem verlängern regelmäßige Prüfungen Ihrer Krananlagen Schäden oder Defekte vor und die Lebenserwartung Ihrer Hebezeuge verlängert sich dadurch erheblich.

Sie als Betreiber sind laut § 27 DGUV Vorschrift 52/ 53 und § 14 BetrSichV gesetzlich verpflichtet, alle Ergebnisse der ausgeführten Pflichtprüfungen in einem Prüfbericht aufzunehmen. Bei festgestellten Mängeln sind Sie in der Pflicht, im Prüfbericht zu bestätigen, dass diese Defekte zur Kenntnis genommen wurden und behoben werden. Im schlimmsten Fall muss das Hebezeug gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden. Ein Einsatz ist ohne vorherige Prüfung nicht möglich.

Um die Transparenz dieser Prüfvorgänge zu gewährleisten, muss bei einem ortsveränderlichen Kran grundsätzlich eine Kopie des letzten Prüfprotokolls hinterlegt sein, sodass jederzeit ersichtlich ist, welche Art der Prüfung vorgenommen wurde und welchen Umfang mit dem entsprechenden Ergebnis die letzte Prüfung hatte. Gab es keine Beanstandungen wird die freiwillige Prüfplakette verliehen, auf der der Hinweis zur DGUV-Vorschrift 52/53 sowie zum entsprechenden Monat und Jahr der nächsten regulären Prüfung angegeben sind.