Flurförderzeuge sind meist dauerhaft im Einsatz und bewegen hohe Lasten, durch diese Einflüsse ist ein hoher Verschleiß vorprogrammiert. Um die Sicherheit für Mensch und Gerät stets unter Kontrolle zu halten, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich.

DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004

In unserem Angebot unterscheiden wir entsprechend der geltenden Vorschriften nach kraftbetätigten Flurfördergeräten, wie zum Beispiel Gabelstaplern und handbetriebenen Gabelhubwagen ohne Motorantrieb.

  • Die Prüfung von handbetriebenen Gabelhubwagen ohne Motorantrieb erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 68.
  • Die Prüfung von kraftbetätigten Flurförderzeugen (wie z. B. Gabelstaplern) erfolgt nach FEM 4.004.

Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Prüfung unterschieden.

Die kleine Prüfung muss alle 500 bis 600 Betriebsstunden erfolgen, wohingegen die große Prüfung nach 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden oder jährlich erfolgen muss und das gesamte Flurförderzeug inklusive seiner Ausrüstung umfasst. Insgesamt werden etwa 100 sicherheitsrelevante Kriterien geprüft und dokumentiert.

Der Zustand des Geräts wird in einem rechtssicheren Prüfprotokoll bewertet und sollte zu jedem Zeitpunkt einsehbar sein.

Damit Sie wiederkehrende Prüfungen nachweisen können, dokumentieren unsere Mitarbeiter die Prüfung Ihrer Flurförderzeuge und stellen Ihnen einen entsprechenden Prüfnachweis aus. Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie direkt vor Ort und haben kurzfristig Termine und Schulungszeiten für Sie.

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